Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.
Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:
An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.
Verwaltungsgebühr: 100 EUR.
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.
Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin bei der Regierung von Niederbayern beantragen.