Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Einrichtungen müssen zur Durchführung praktischer Ausbildung geeignet sein. Geeignet sind Einrichtungen, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
In Bayern gibt es derzeit kein formelles Genehmigungsverfahren, die Regierungen überprüfen die Geeignetheit anhand eines einheitlichen Erhebungsbogensim Sinne einer Grundlagenermittlung. Bei Rechtsverstößen kann die Durchführung der Ausbildung untersagt werden.
Die Geeignetheit einer Einrichtung liegt vor, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Die verantwortliche Pflegeschule sendet den Erhebungsbogen als Serviceleistung für die Regierungen an alle mit ihr kooperierenden praktischen Einrichtungen. Die zurückgesendeten Bögen werden von der Pflegeschule gesammelt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingereicht.