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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 108 - Melde- und Ausweiswesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsrecht, Gewerbe

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