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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Taufkirchen

Fachbereich Bürgerservice

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Montag und Freitag auch ohne Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag nur mit Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sozialstelle
nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen