Logo Bayernportal

Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes

Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.

Für Sie zuständig

Stilisiertes Bild eines Hauses
AIDS-Beratungsstellen
Mehr zur Behörde

Amtsgericht Freising
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Elektronischer Rechtsverkehr Sie können mit dem Gericht sicher elektronisch kommunizieren und z. B. Anfragen, Anträge und Unterlagen einreichen.

Hausanschrift

Domberg 20
85354 Freising

Postanschrift

Postfach 1142

85311 Freising

Telefon

+49 8161 180-01

Leistungsdetails

Ist eine Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist und welche Wirkungen ihr beigemessen werden können. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Familiengericht in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichtes. Handelt es sich um eine Adoption, die unter Anwendung des Haager Adoptionsübereinkommens durchgeführt wurde und liegt hierüber eine Bescheinigung der zuständigen Zentralen Behörde vor, wird die Adoption grundsätzlich kraft Gesetzes anerkannt.

Hat eine nach ausländischem Recht durchgeführte Adoption schwächere Wirkungen als eine nach den deutschen Sachvorschriften ausgesprochene Adoption, kann das Familiengericht auf notariellen Antrag die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen. Der Antrag auf Umwandlung kann auch noch Jahre nach der Adoption gestellt werden.

  • Adoption eines Kindes; Beantragung
    Über die Annahme Minderjähriger und Volljähriger als Kind sowie die Aufhebung des Annahmeverhältnisses entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht.
  • Adoption; Informationen zur Freigabe
    Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Stand: 21.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz