Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
10704 Berlin
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
44781 Bochum
Dieselstraße 9
86154 Augsburg
86223 Augsburg
Die Rentenauskunft enthält
Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.
Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:
Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:
keine
Es gib keine Frist.
Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.
Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.
Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.