Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Für Sie zuständig

Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW)

Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW)

Hausanschrift

Illerstraße 18
87435 Kempten (Allgäu)

Postanschrift

Illerstraße 18

87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail

info@auew.de

Telefon

+49 831 2521-0

Webseite

www.auew.de

Leistungsdetails

Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales