Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
Postfach 70
87528 Oberstaufen
Steinebach 10
87534 Oberstaufen
Steinebach 10
87534 Oberstaufen
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten, Funktionen wie Videowiedergabe anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Wenn Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.