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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

nicht zuordenbar

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

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Kirchplatz 6
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