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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a.Main
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden