Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 28
85567 Grafing b.München
Marktplatz 28
85567 Grafing b.München