Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim
Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim