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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

sonstige Aufgaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

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