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Personen, die durch die politische Verfolgung einen beruflichen Nachteil erlitten haben, können Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten.
Wer in der DDR aufgrund politischer Verfolgung an der Ausübung seines Berufs oder eines sozial gleichwertigen Berufs gehindert wurde oder seine begonnene berufsbezogene Ausbildung nicht beenden konnte, kann beruflich rehabilitiert werden.
Die Ausgleichszahlungen haben das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990 auszugleichen. Diese Eingriffe hatten zur Folge, dass
Als besondere Hilfen und soziale Ausgleichsleistungen sind unter anderem bei besonderer verfolgungsbedingter Bedürftigkeit Unterstützungsleistungen in Höhe von 180 bzw. 240 EUR monatlich vorgesehen.
Die Ausgleichsleistungen werden auf Antrag erbracht und sind einkommensabhängig.
Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen beim der für Ihren Wohnort zuständigen Sozialhilfeverwaltung. Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Nachweise von Ihnen ein.
keine
Es gibt keine Frist.
keine
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage