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Zur Beantragung einer Förderung für regionale Projekte zur Nahversorgung ist eine Stellungnahme der Heimatagentur an der zuständigen Regierung notwendig.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Bayerische Staatsregierung will die regionale Nahversorgung stärken. Die Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte, um regionale Projekte für eine besonders nachhaltige Nahversorgung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Regionalität der Lebensmittel als Kernelement der bayerischen Qualitätsstrategie weiter auszubauen. Ernährungssouveränität, kurze Transportwege und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gestärkt werden.
Bevor ein entsprechender Förderantrag bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden kann, muss vom Antragsteller eine Stellungnahme von der bei der jeweiligen Bezirksregierung verorteten Heimatagentur eingeholt werden.
Eine Förderung nach der Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie und damit die Erteilung einer positiven Stellungnahme durch die Heimatagentur kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(siehe unter "Formulare")
(sofern vorhanden)
Es ist eine Projektbeschreibung zu erstellen und bei der jeweils zuständigen Regierung einzureichen. Zur Erstellung der Projektbeschreibung ist das bereitgestellte Formular zu verwenden.
Die Beantragung einer Förderung ist nur von 01.04.2023 bis 30.09.2024 möglich. Die notwendige Stellungnahme sollte mindestens zwei bis vier Wochen vor Antragstellung angefordert werden.
voraussichtlich 2 bis 4 Wochen
Landkreise und kreisfreie Städte können eine Förderung für regionale Projekte zur Nahversorgung beantragen.