Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Schloßstraße 15
91522 Ansbach
Postfach 6 06
91511 Ansbach
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.