Logo Bayernportal

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.

Formulare

Für Sie zuständig

Stilisiertes Bild eines Hauses
Schulen in Bayern
Mehr zur Behörde

Hausanschrift

Äußere Passauer Str. 69a
94315 Straubing

Postanschrift

Äußere Passauer Str. 69a

94315 Straubing

Leistungsdetails

Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.

Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.

baldmöglichst
Stand: 05.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus