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Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben

Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Altötting - Sg. 63 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Futtermittelrecht

Landratsamt Altötting

Hausanschrift

Pater-Joseph-Anton-Straße 14
84503 Altötting

Postanschrift

Pater-Joseph-Anton-Straße 14

84503 Altötting

Telefon

+49 8671 502-0

Webseite

www.lra-aoe.de

Leistungsdetails

Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 08.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz