Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Steigenlassen von Kinderluftballonen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz bedarf der Erlaubnis. Im kontrollierten Luftraum und im Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.