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Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.
Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie
Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie
Antragsberechtigt für die Fördermittel für programmfüllende Kinderfilme oder Kinderkurzfilme sind Sie als Hersteller. Hersteller ist, wer die Verantwortung für die Durchführung des Filmvorhabens trägt.
Die Produktion ihres Filmvorhabens kann gefördert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch eine Jury. Dabei werden neben dem vorrangigen Kriterium der künstlerischen Qualität unter anderem die Realisierbarkeit des Vorhabens innerhalb eines angemessenen Zeitraums sowie die zu erwartende Verbreitung des Films, insbesondere bei der Kinoauswertung, berücksichtigt.
Wenn Sie die Förderung erhalten, müssen Sie auch nach Fertigstellung des Films einige Auflagen erfüllen, anderenfalls kann die Förderung zurückgefordert werden:
Hinweise:
Erfüllen im Falle einer Koproduktion mehrere Hersteller die Bewilligungsvoraussetzungen, kann der Antrag nur von einem der Hersteller gestellt werden.
Die Wiedereinreichung eines nicht berücksichtigten Vorhabens ist grundsätzlich nur einmalig möglich. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben gegenüber dem bereits zur Förderung eingereichten Projekt in wesentlichen Punkten verändert wurde. Eine Veränderung ist nicht erforderlich, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.
Im Falle einer grundsätzlich positiven Förderentscheidung nach Votum der Auswahljury:
Den Antrag auf Fördermittel müssen Sie beim Bundesarchiv schriftlich stellen:
Für den Förderantrag müssen Sie keine Gebühr zahlen.
Die Förderung Ihres Films muss vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt worden sein. Als Drehbeginn gilt der erste Drehtag.
Die aktuellen Einreichungsfristen (in der Regel zwei Mal pro Jahr) können Sie der Website der BKM entnehmen.
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung, ob Ihr Filmvorhaben für eine Förderung vorgesehen ist, beträgt die Bearbeitungszeit etwa 11 Wochen. Die Filmförderungsanstalt benötigt dann noch einmal Zeit für die Bearbeitung. Diese hängt maßgeblich davon ob, wann alle Voraussetzungen für die Ausstellung des Bescheides vorliegen.
Klage
Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.
Wenn Sie historisch bedeutsame oder wertvolle deutsche Filme digitalisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Wenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.