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Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine

Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt - SG 50 - Gesundheitswesen

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Lenting

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Gundekarstraße 3

Leistungsdetails

Die Blutspendedienste führen regelmäßig dezentrale Blutspendetermine durch. Es besteht für den Bürger die Möglichkeit, in Schulen, Gemeindezentren u.ä. Blut zu spenden.

Wichtig ist, dass auch bei diesen Blutspendeterminen außerhalb der Blutspendezentralen die transfusionsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz des Spenders eingehalten werden. Auch an die hygienischen Bedingungen vor Ort werden große Anforderungen gestellt. Dies wird regelmäßig von den Gesundheitsabteilungen der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geprüft.

Stand: 27.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention