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Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.
Weitere Infos siehe:
Gabelsbergerstraße 24
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels