Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine beteiligen die Regierungen die Gesundheitsabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden.
und
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.