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Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“. Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 53 – Gesundheit

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