Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (z. B. Hebamme, Physiotherapeut, Logopädin) tätig werden möchten, benötigen Sie in der Regel ein „Certificate of good standing“.
Für Approbationsberufe (z.B. Arzt, Zahnärztin) gibt es eigene Seiten, siehe "Verwandte Themen".