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Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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Stand: 21.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz