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Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung

Von den Verboten über den Zugriff, den Besitz und die Vermarktung der besonders und streng geschützten Tierarten können für einzelne Fälle Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und erteilt werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 51 - Naturschutz

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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