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Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung

Von den Verboten über den Zugriff, den Besitz und die Vermarktung der besonders und streng geschützten Tierarten können für einzelne Fälle Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und erteilt werden.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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