Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
            Hauptstr. 18
            
            95339 Neuenmarkt
        
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