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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.

Stadt Dorfen

III.3 Friedhofs- und Bestattungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Postfach 11 55
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