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Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich eine Bank oder Versicherung des Finanzdienstleistungssektors Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten hat, können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel aus. Sie ist auch zuständig für Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber diesen Unternehmen.
Als Kundin oder Kunde von Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors können Sie bei der BaFin eine Beschwerde einreichen, sofern das Unternehmen unter der Aufsicht der BaFin steht.
Wenn Sie beispielsweise der Ansicht sind, dass Sie
können Sie sich an die BaFin wenden.
Die BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich beizulegen, wenn Ihr Beschwerdefall dafür geeignet ist. Dafür gibt es Streitschlichtungsstellen bei der BaFin. Jedoch ist diese Stelle eine Auffangschlichtungsstelle. Sie wird nur tätig, wenn keine andere anerkannte Schlichtungsstelle für Ihren Fall zuständig ist.
Unabhängig davon, welche Stelle für die Schlichtung einer konkreten Meinungsverschiedenheit zuständig ist, haben alle Verfahren bestimmte Prinzipien gemeinsam:
Die BaFin kann Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem beaufsichtigten Unternehmen weder entscheiden, noch kann sie Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer möglichen individuellen Ansprüche unterstützen. Nur ein Gericht kann streitige Rechtsauffassungen verbindlich klären und die Unternehmen zum Beispiel durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Wenn Sie eine richterliche Entscheidung in Ihrem Fall erreichen wollen, müssen Sie das betreffende Unternehmen verklagen.
Ihre Beschwerde hat auch keinen Einfluss auf gesetzliche oder vertragliche Fristen, wie Zahlungs-, Melde- oder Verjährungsfristen, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, müssen Sie unbedingt selbstständig darauf achten, solche Fristen einzuhalten, und zwar unabhängig von der Prüfung durch die BaFin. In Zweifelsfällen sollten Sie sich durch eine Anwältin oder einen Anwalt juristisch beraten lassen.
Die BaFin ist nicht zuständig für Beschwerden über
Einschränkungen bestehen auch bei ausländischen Unternehmen.
Wenn Sie Fragen zu beaufsichtigten Unternehmen oder zum Verbraucherschutz im Finanzbereich haben oder eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister erwägen, können Sie über das Verbrauchertelefon Kontakt zur BaFin aufnehmen.
Für Beschwerden gegen Versicherungen oder Banken können Sie das Online-Beschwerdeformular nutzen:
Beschwerden prüft die BaFin normalerweise in mehreren Schritten:
Wenn Sie sich per Brief, Fax oder E-Mail beschweren wollen, machen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt diese Angaben:
Unabhängig von der abschließenden Bearbeitung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die BaFin fordert eine Stellungnahme beim Unternehmen an.
Die BaFin informiert Sie über den Stand des Verfahrens.
Sie erhalten ein abschließendes Schreiben zu Ihrer Beschwerde. Soweit das Unternehmen einverstanden ist, leitet die BaFin auch dessen Stellungnahme zu Ihrer Beschwerde an Sie weiter.
Das Einreichen der Beschwerde ist kostenlos. Sollten Sie sich juristischen Beistand holen, würden Kosten für Sie anfallen.
Die Beschwerdeeinlegung bei der BaFin hemmt nicht die Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen.