Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Anträge können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
keine
von Einreichung bis Förderentscheidung
Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.