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Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie haben die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn
Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn
Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Ein Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags gegen einen Zahlungsdienstleister können Sie bei der BaFin beantragen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt folgende Hinweise:
Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann nur von Verbraucherinnen oder Verbrauchern gestellt werden.
Das Verwaltungsverfahren ist außerdem nur möglich, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher vorher einen Antrag auf ein Basiskonto nach § 33 ZKG bei einer Bank gestellt hat und dieser Antrag abgelehnt oder nicht bearbeitet wurde.
Der Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens ist dagegen nicht möglich, wenn die antragstellende Person ein normales Girokonto beantragt hat und dieses von der Bank abgelehnt wurde.
Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Antrag auf ein Basiskonto ab, unterstützt Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt kein marktübliches Entgelt, können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren oder ein Verwaltungsverfahren eröffnen.