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Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Ist Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit gefährdet, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn die durch den Unfall oder die Berufskrankheit entstandenen körperlichen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen Ihre bisherige Teilhabe beeinträchtigen.
Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist es, frühzeitig und mit allen geeigneten Mitteln Ihre selbstbestimmte Teilhabe zu fördern, damit Sie ein möglichst unabhängiges, eigenständiges und eigenverantwortliches soziales Leben führen können.
Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität.
Geeignete und erforderliche Maßnahmen wählen Sie gemeinsam mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus.
Bei der Auswahl Ihrer Leistung werden insbesondere Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihr Geschlecht, Ihre familiären Verhältnisse, Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse sowie bei Müttern, Vätern und Kindern mit Behinderung deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt.
Leistungen zur sozialen Teilhabe werden in der Regel als Sachleistungen erbracht. In Ausnahmefällen ist die Erbringung als Geldleistung in Form des Persönlichen Budgets möglich. Mithilfe des Persönlichen Budgets soll Ihre Selbstbestimmung gefördert werden.
Leistungen zur sozialen Teilhabe werden automatisch ermittelt und erbracht, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung beziehungsweise Einschränkung der Teilhabe am sozialen Leben vorliegt oder vorliegen wird. Es ist kein Antrag notwendig.
Dies erfolgt oftmals im Rahmen des Rehamanagements. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse führt dazu mit Ihnen ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Bedarfe rechtzeitig und umfassend erkennen und richtig einschätzen zu können.
Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
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