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Meister/Meisterin der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Meister/Meisterin der Hauswirtschaft ist ein Fortbildungsberuf für Hauswirtschafter/Hauswirtschafterinnen, die in einem hauswirtschaftlichen Betrieb Leitungsaufgaben anstreben, an einer unternehmerischen Tätigkeit  interessiert sind und/oder ausbilden möchten.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Als Meister/Meisterin der Hauswirtschaft zeichnen Sie sich durch unternehmerisches Denken und Handeln aus. Sie haben das Rüstzeug, Leitungsfunktionen in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen zu übernehmen.

Sie arbeiten kunden- und qualitätsorientiert und besitzen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Ihr Wissen und Können geben Sie als Ausbilderin oder Ausbilder an den Berufsnachwuchs weiter.

Für die Fortbildung zur Meisterin bzw. zum Meister der Hauswirtschaft sind in Bayern die Regierungen zuständig.

Informationen zur Meisterprüfung, Prüfungsvorbereitung und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Faltblatt "Meister/in der Hauswirtschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe unter "Weiterführende Links").

Um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können, ist fristgerecht ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Folgende Zugangsvoraussetzungen sollten Sie erfüllen

  • Berufsabschluss Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • 5 Jahre Berufspraxis mit hauswirtschaftlichen Führungsaufgaben.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird der Besuch eines Meistervorbereitungslehrgangs oder der Besuch der Landwirtschaftsschule Abteilung Hauswirtschaft in Rosenheim empfohlen.

Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der Landwirtschaftsverwaltung durchgeführt.

Stand: 28.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus