Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Mit diesem Formular können Sie die Zulassung zur Prüfung sowie die Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit diesem Formular können Sie die Zulassung zur Prüfung sowie die Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).
Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.
In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.
In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen.
Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.
Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.
Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.
Online-Antrag:
Antrag per Post:
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Prüfung im Ausland oder Versand von Dokumenten ins Ausland.
Gebühr: 108,71 EUR
Vorkasse: ja
Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).