Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.
und
13:00 Uhr - 16:00 UhrFür eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.
Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de.
Wir bitten Sie, bei der Kontaktaufnahme – telefonisch wie auch per E-Mail – stets Ihre AZR-Nummer anzugeben.
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