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Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Waffen-, Jagd- und Fischereirecht - Sachgebiet 34

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