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Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Die deutsche Sprache ist die wichtigste Grundlage, um sich sozial, gesellschaftlich und beruflich zu integrieren. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und schulpflichtige Kinder und jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe, die wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschförderklasse/eines Deutschförderkurses oder einer Übergangsklasse (aktuell: einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS) erfüllen, können daher zusätzlich eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung erhalten. Sie ergänzt die bereits bestehenden staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Sprachfördermaßnahmen, wenn ein weiterer Bedarf an Deutschförderung notwendig ist und von der Schule bestätigt wird.
Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.
Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.
Zuwendungsempfänger ist die unterrichtende Lehrkraft.
Die Zuwendung wird als Pro-Kopf-Pauschale (Individualbeihilfe) gewährt und beträgt je Gruppe 15 Euro je Zeitstunde und erhöht sich ab dem siebten Teilnehmenden um 1,50 Euro je Teilnehmenden und Zeitstunde.
Die Förderung der außerschulischen Hausaufgabenhilfe erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu stellen. Dieser ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.