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Schäden, die eine Lehrkraft in Ausübung ihres Dienstes einem Dritten beibringt, sind vom Dienstherrn/Arbeitgeber zu regulieren. Die Regierungen sind für alle staatlichen Schulen in ihrem Regierungsbezirk zuständig.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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