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Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Gemeinde Weitramsdorf

Geschäftsleitung, Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
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und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch des Rathauses einen Termin.

Hausanschrift

Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Postfach 1138
96477 Weitramsdorf