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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Postfach 1362
87713 Mindelheim