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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
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Neben unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen täglich per Mail oder via Telefon zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren zuständigen Sachbearbeitern.
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