Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erhalten haben, können Sie die Prüfungen ablegen.
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie
Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.
Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen
finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:
Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.
Das Examen legen Sie vor der Prüfungskommission in der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer ab, bei der Sie sich zur Modulprüfung angemeldet haben.
Die Prüfungen müssen Sie nicht auf einmal in Angriff nehmen. Sie können die Modulprüfungen auf mehrere Prüfungstermine verteilen. Innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums können Sie die Module frei kombinieren.
Schriftliche Prüfung:
umfasst 7 Klausuren in den Modulen
Für jede Klausur stehen Ihnen 4 bis 6 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Mündliche Prüfung:
Wenn Sie wegen Krankheit oder aus einem triftigen Grund nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, benachrichtigen Sie unverzüglich Ihre Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer. Bei Krankheit reichen Sie ein amtsärztliches Attest ein. Andernfalls gilt es als Rücktritt, wenn Sie nicht erscheinen und die Modulprüfung wird als nicht bestanden gewertet.
Wenn Sie eine Modulprüfung bestanden haben, erhalten Sie hierüber eine Bescheinigung.
Wenn Sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden, erhalten Sie das Ergebnis ebenfalls schriftlich.
Das Examen ist bestanden, wenn Sie alle abzulegenden Module bestanden haben. Jedes Modul können Sie innerhalb des 6-jährigen Prüfungszeitraums zweimal wiederholen. Ein bestandenes Modul verfällt in diesem Zeitraum nicht.
Das Examen gilt als nicht bestanden, wenn Sie
innerhalb des Prüfungszeitraumes ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestanden haben oder
der Prüfungszeitraum endet, ohne dass Sie alle Module bestanden haben.
Wenn Sie nicht bestanden haben, können Sie das Examen einmal wiederholen. Sie müssen dann alle Modulprüfungen wiederholen.
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Examens im Anschluss an die mündliche Prüfung.
Um alle Modulprüfungen abzulegen, haben Sie 6 Jahre Zeit. Der Zeitraum beginnt mit der Zulassung zur Prüfung.
keine
Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.