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Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung eines Ausgleichs besonderer Belastungen aus dem Härtefonds

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit die Baumaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig ist und für die Kommune eine besondere Belastung oder Härte darstellt.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 31 - Straßenbau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.

Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr

Hausanschrift

Obstmarkt 12
86152 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg