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Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.

Formulare

Ergänzung: Regierung von Oberfranken

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Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt

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Leistungsdetails

Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.

Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.

Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.

Außerdem stellt die EU dem Freistaat Bayern im Bereich „Grüne Infrastruktur – Verbesserung der Biodiversität“ Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-2027 (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung, die für den Moorschutz abgerufen werden können.

Die Förderung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der LNPR unter Beachtung der einschlägigen EU-EFRE-Vorgaben.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.

Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.

  • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Es können auch Anträge in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden für mehrjährige Projekte (max. vier Jahre) gestellt werden.

Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).

Ergänzung: Regierung von Oberfranken

Um eine verbesserte Steuerung und einen gezielteren Mitteleinsatz zu ermöglichen, werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel 2025 im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens ausgegeben. Um berücksichtigt zu werden, müssen Förderanträge bis spätestens 29.04.2025 bei den unteren Naturschutzbehörden (uNB) eingegangen sein. Die Freigabe und Bewilligung der vorgelegten Vorhaben erfolgt voraussichtlich ab 06.06.2025. Bei der Verteilung der Haushaltsmittel wird besonderes Augenmerk auf die Sicherung von Strukturen des Naturschutzes gelegt. Vorhaben, die explizit der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen oder der im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition festgelegten Ziele dienen, werden prioritär berücksichtigt. Dazu zählen Vorhaben zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes, des Moorschutzes, des Artenschutzes sowie zum Ausbau und zur Pflege des Biotopverbundes. Es gibt jedoch auch Vorhaben, die im aktuellen Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Dazu zählen mehrjährige Projekte, Vorhaben der großflächigen Neuentbuschung und -freistellung, Neuanlage und Pflege von Hecken und Feldgehölzen, Flächenankäufe außerhalb von Mooren und einige Vorhaben im Bereich der Naturparkförderung. Die über das Verfahren ausgegebenen Mittel können frühestens im Frühjahr 2026 ausbezahlt werden. Für genauere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Regierungen und unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung.

Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.

Ergänzung: Regierung von Oberfranken

Um eine verbesserte Steuerung und einen gezielteren Mitteleinsatz zu ermöglichen, werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel 2025 im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens ausgegeben. Um berücksichtigt zu werden, müssen Förderanträge bis spätestens 29.04.2025 bei den unteren Naturschutzbehörden (uNB) eingegangen sein.

Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.

Stand: 01.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz