Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Wirtschaftsthemen abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet (Modul).
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es zwei Varianten:
Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.
Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.
Prüfen Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer, ob Ihre Hochschule und Ihr Studiengang bereits für die Anrechnung anerkannt ist
Wenn Ihr Studiengang bereits anerkannt ist:
Wenn Ihr Studiengang noch nicht anerkannt ist:
Schicken Sie alle Unterlagen schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag.
Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.
Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.
Anmeldefristen:
Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:
Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.
Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.