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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich 41 - Abfallrecht, Immissionsschutz

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