Logo Bayernportal

Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit - Sonstiges

Leistungsdetails

Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.

Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.

Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch für den Unterricht anmelden.

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

  • Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

    Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

  • Kreismusikschule; An-, Ab- und Ummeldung

    Kreismusikschulen sind Bildungseinrichtungen des Landkreises. Sie bieten ein vielfältiges, zielgruppenorientiertes Angebot für Musik und Tanz in jeder Lebensphase und für die unterschiedlichsten Ansprüche. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Stand: 21.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales