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Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Damit Sie zum Examen zugelassen werden, müssen Sie
nachweisen können.
Prüfungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen finden jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr eines Jahres statt.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
10 Jahre Tätigkeit bei
alternativ: mindestens 5 Jahre Tätigkeit als
eine praktische, dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tätigkeit nach Ihrem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
3 Jahre oder
4 Jahre, wenn die Regelstudienzeit Ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung weniger als 8 Semester beträgt,
bei einer Stelle, die oben unter "10-jährige Tätigkeit" genannt ist
davon: mindestens 53 Wochen (Vollzeit) Teilnahme an Abschlussprüfungen und Mitwirkung am Abfassen von Prüfungsberichten (Prüfungstätigkeit)
Ausnahme: Sie müssen die Prüfungstätigkeit nicht nachweisen bei mindestens 15 Jahren Tätigkeit
tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die Vorbildung und den beruflichen Werdegang
Zeugnisse über
Erklärung darüber, ob und wo Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben
Nachweis der Regelstudienzeit der absolvierten Hochschulausbildung
Nachweis der Prüfungstätigkeit
Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung
gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen
Den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen Sie bei Ihrer Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer oder bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin:
Anmeldefristen:
Sie beantragen die Zulassung immer zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie können den Antrag nicht im Voraus für einen späteren Prüfungstermin stellen.
Diese Fristen gelten auch, wenn Sie sich zu einer Modulprüfung anmelden oder die Prüfung wiederholen.
Wenn Sie eine Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erhalten haben, können Sie die Prüfungen ablegen.
Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Wirtschaftsthemen abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.